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Die bisherige Rechtsprechung erfordert es im Sinne des Vertrauens- und Bestandsschutzes für derartige Veränderungen immer Übergangsregelungen vorzusehen. Wie Sie richtigerweise beschreiben, plädiere ich dabei für fünf Jahre, da dies auch die bisherige Maßgabe vom Bundesverfassungsgericht ist. Dies würde dann für alle Versicherte gelten.
Die psychotherapeutische Versorgung in Sachsen-Anhalt ist bereits heute und seit vielen Jahren angespannt: Patientinnen und Patienten warten im Schnitt sechs bis zwölf Monate auf einen Therapieplatz, bei Kindern und Jugendlichen teilweise bis zu eineinhalb Jahre. Gleichzeitig sind die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in Sachsen-Anhalt innerhalb von zehn Jahren um 70 Prozent gestiegen.
Grundsätzlich dürften wir uns einig sein, dass Reformen im Gesundheitssystem überfällig sind. Leider ist der aktuelle Antrieb für diese Reformen vor allem die Finanzknappheit. Deshalb stellen sich die Reformvorschläge v.a. als Kürzungen dar. Darüber bin ich selbst auch überhaupt nicht glücklich.