Antwort 04.02.2026 von Günter Rudolph SPD
Selbstverständlich ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu akzeptieren. Das neue Wahlverfahren Hare-Niemeier wird deswegen auch bei der anstehenden Kommunalwahl berücksichtigt.
Selbstverständlich ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu akzeptieren. Das neue Wahlverfahren Hare-Niemeier wird deswegen auch bei der anstehenden Kommunalwahl berücksichtigt.
Die Kommunalrechtsnovelle, in deren Zuge auch die Wahlrechtsreform beschlossen wurde, ist mit dem Stimmen von CDU und SPD im Hessischen Landtag verabschiedet worden. Als Mitglied der CDU-Fraktion habe ich zugestimmt.
Ich habe dem Gesetz nicht nur zugestimmt, sondern mich explizit für die Änderung des Auszählsystems eingesetzt und dies untermauert mit meiner Argumentation, von der ich noch heute überzeugt bin:
Landtagsgröße darf nicht zulasten der Menschen gehen: Erreichbarkeit, Präsenz und Ansprechpartner vor Ort sind entscheidend – gerade im Flächenland BW.