Antwort 30.09.2025 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sobald Sie die Schwelle von aktuell 568 EUR überschreiten, sprechen wir nicht mehr von einem Minijob. Insofern bräuchten Sie bei einer Aufstockung immer eine vertragliche Anpassung.
Natürlich könnte man einerseits die Finanzierungslücken womöglich ein wenig schließen, umgekehrt könnte man auch für Verdrängung bzw. Standortflucht sorgen.