Antwort 05.08.2026 von Stefan Schwartze SPD
Eine anlasslose, flächendeckende Überwachung privater Kommunikation würde diese Rechte in ihrem Kern aushöhlen. Daher lehne ich jede Form der Generalverdachtserhebung ab.
Eine anlasslose, flächendeckende Überwachung privater Kommunikation würde diese Rechte in ihrem Kern aushöhlen. Daher lehne ich jede Form der Generalverdachtserhebung ab.
Nach wie vor halte ich die Möglichkeit, nach mindestens 45 Beitragsjahren zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen, für richtig. Das habe ich in zahlreichen Interviews und Presseartikeln, die bundesweit erschienen sind, in den letzten Wochen auch immer wieder betont.
Diese Position entspricht auch der Linie der EVP-Fraktion und der Grundhaltung der Union. Im Übrigen lässt das europäische Datenschutzrecht dies ohnehin nicht zu (das ist der Kern der ePrivacy-Verordnung).
Ich darf Sie auf die vorherige Frage hinweisen, die ich hierzu bereits beantwortet habe.