Antwort 20.08.2026 von Alaa Alhamwi BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine staatlich verordnete Uniformpflicht schränkt die Persönlichkeitsrechte ein, wichtig ist der Grundsatz der Freiwilligkeit, wenn Schulkleidung gewünscht wird
Eine staatlich verordnete Uniformpflicht schränkt die Persönlichkeitsrechte ein, wichtig ist der Grundsatz der Freiwilligkeit, wenn Schulkleidung gewünscht wird
Ja, aber freiwillig in Verantwortung der Schulen.