Antwort 05.02.2026 von Sascha Herr parteilos
Das Abkommen kann Vorteile haben, darf aber nicht dazu führen, dass heimische Bauern, Qualität und Versorgungssicherheit für andere Interessen geopfert werden.
Das Abkommen kann Vorteile haben, darf aber nicht dazu führen, dass heimische Bauern, Qualität und Versorgungssicherheit für andere Interessen geopfert werden.
Gleichwohl werden Einbürgerungsverfahren in der föderalen Ordnung von Ländern und Kommunen umgesetzt. Der Bund kann hier nicht in die Personalhoheit der Länder und Gemeinden eingreifen oder diesen im Detail vorschreiben, wie sie ihre Verwaltung zu organisieren haben.