Antwort 30.04.2026 von Fritz Güntzler CDU
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt.
Die LReg hat in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses mitgeteilt, an einem entsprechenden Gesetzentwurf zu arbeiten.
Diese Ausnahmen betreffen also auch ältere Ehepaare, die vor langer Zeit eine Entscheidung über ihr Lebensmodell getroffen haben.
Psychotherapeutische Arbeit muss angemessen vergütet werden – pauschale Honorarkürzungen senden ein fatales Signal; nötig sind stattdessen nachhaltige Reformen.