Strafverfahren gegen Abgeordnete werden aus den gleichen Gründen eingeleitet wie gegen alle Bürgerinnen und Bürger. Lediglich die in Artikel 46 GG geregelte Immunität stellt eine besondere Regelung zum Schutz der Arbeit von Bundestagsabgeordneten dar, schützt aber nicht vor Strafe. Zu den kriminologischen Aspekten kann ich Ihnen nichts sagen, dafür sind die Ermittlungsbehörden zuständig und zum Glück hatte ich selbst bislang keine praktischen Berührungspunkte mit entsprechenden Verfahren gegen Abgeordnete.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.05.2026 von Matthias Hiller CDU
Antwort ausstehend von Till Backhaus SPD
Antwort 08.05.2026 von Christoph Ploß CDU
Bitte wenden Sie sich hierfür an Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Antwort 08.05.2026 von Sebastian Münzenmaier AfD
Ob und warum Strafverfahren gegen Politiker geführt werden oder nicht, entscheiden in Deutschland die Ermittlungsbehörden, sprich Polizei und Staatsanwaltschaft.
Antwort 02.06.2026 von Patricia Lips CDU
Bei der Notfallreform soll es vor allem darum gehen, Patienten besser zu steuern, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten und Kosten einzusparen.
Antwort 01.06.2026 von Christina Baum AfD
Wir fordern seit Oktober 2025 in einem eigenen Antrag (BT-Drucksache 21/2228), eine grundlegende Reform der Notfallversorgung, weil das aktuelle System weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung funktioniert.