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Auf der Bundesebene setze ich mich weiterhin dafür ein, dass das Bundesinnenministerium die bundesweite Digitalisierung der Einbürgerungsbehörden weiter vorantreibt. Ansonsten sind die Handlungsspielräume des Bundes aber begrenzt, da die Umsetzung des Einbürgerungsrechts in den Ländern und Kommunen liegt.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung der Prozesse bei den Ländern. Dies ist auch der Grund, weshalb es eine sehr große Spanne bei den Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gibt.
Eine Reise mit der DB ist nach meiner Erfahrung praktisch nicht mehr planbar. Züge fallen aus oder kommen sehr verspätet.
Gleichzeitig existieren bei den von Ihnen erwähnten Sachverhalten bereits Mechanismen, die darauf abzielen, die Interessen der Versichertengemeinschaft in den Sozialversicherungen zu schützen und Missbrauch zu verhindern.