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Claudia Moll
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Frage von Katia R. •

Gibt es arbeits- und verfassungsrechtliche Grenzen bei der Behandlung psychotherapeutischer Leistungserbringer?

Unser Studium ist staatlich finanziert. Unsere Zusatzausbildung endet gar mit einer staatlichen Prüfung. Erst spät in unserem Leben (hier in Berlin musste ich 8 Jahre nach erfolgter Approbation auf der Warteliste stehen!) können wir einen KV-Sitz erwerben. Dass eine Kürzung unserer Honorare von 20 Prozent und mehr (denn das passiert bei einer Begrenzung des Anstiegs des EGVs) Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat, ist einleuchtend und bedarf keiner Erläuterung. Aber interessiert es sie eigentlich auch, dass ganze Existenzen von Leistungserbringern mit derartigen Vorhaben zerstört werden? Wir sprechen hier von Müttern mit Kindern, teilweise alleinerziehend, Menschen, die Kredite und private oder Rürup-Rentenverträge bedienen müssen. Wir haben gerade existenziell Angst. Es geht hier nicht darum, ob wir uns einen Mercedes vor der Haustür leisten können, sondern um unsere Lebens- und Familienplanung. Wir haben gerade entsetzliche Angst. Sind wir kein Teil der Solidargemeinschaft?

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