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Christian Zander
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Frage von Verena S. •

Wie stehen Sie zu den geplanten und bereits stattgefundenen Kürzungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung?

Sehr geehrter Herr Zander,

ich bin niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin und behandle schwerpunktmäßig Personen mit schweren psychischen Erkrankungen (Borderline, komplexe Traumafolgestörungen). Meine Warteliste für einen Therapieplatz ist lang - die Menschen warten mind. 1 Jahr, bis eine Therapie beginnen kann. Seit 1.4.26 verdiene ich für meine hochqualifizierte Arbeit bereits 4,5% weniger und muss daher bereits jetzt damit beginnen, frei werdende Therapieplätze an Privatversicherte anstatt an GKV Patienten zu vergeben, um die Einbußen zu kompensieren. Mit der nun im Beitragsstabilisierungsgesetz angedachten Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen werden weitere tausende Therapieplätze wegfallen, die dringend benötigt werden - die Versorgung ist durch die geplanten Schritte massiv gefährdet.

Ich bitte Sie daher, sich mit den Folgen der geplanten Kürzungen differenziert auseinanderzusetzen und sich dezidiert gegen den Gesetzesentwurf zu positionieren.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

ich kann Ihr Unverständnis absolut nachvollziehen. Gerade in einer Zeit, in der sehr viele Berufsgruppen hohe Tarifabschlüsse erzielen, Preise steigen und der Bedarf an Therapieplätzen steigt.
Die langen Wartezeiten sind nicht allein durch die Höhe der Vergütung für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten begründet, sondern aus meiner Sicht entscheidend auch dadurch beeinflusst, der schon damals zum Zeitpunkt seiner Festlegung der Versorgungsgrad nicht bedarfsgerecht ist. Das muss dringend geändert werden.
Die beiden von Ihnen geäußerten Kritikpunkte habe ich bereits - gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der CDU aus anderen Landtagsfraktionen - an die Bundesebene adressiert. Die Kürzung um 4,5 Prozent ist - das möchte ich klarstellen - keine politische Entscheidung. Im Rahmen der Selbstverwaltung, in denen Honorare zwischen Leistungserbringern und Kassen festgelegt werden, hat die Politik keine direkten Eingriffsrechte. Das BMG hat die Rechtsaufsicht. Es hat auch zugesagt, diese auszuüben. Sofern jedoch der dieser Kürzung zugrundegelegte Berechnungs- und Überprüfungsmodus rechtlich nicht zu beanstanden ist, bliebe einzig der Rechtsweg, der meines Wissens auch seitens der Leistungserbringer beschritten wird.  

Ihre Kritik trifft jedoch genau da ins Schwarze, wenn Sie monieren, dass zusätzlich zur Kürzung um 4,5 Prozent eine Budgetierung in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess über das GKV-Stabilisierungspaket eingebracht worden ist. Dementsprechend habe ich mich und werde ich mich weiterhin dafür einzusetzen, dass es keine weitere Kürzung geben darf - zumal die Bundespolitik dies hier anders als bei dem anderen Thema es direkt entscheiden kann.

Gerne stehe ich auch für den direkten Austausch zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage christian-zander.de.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Zander

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