
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
(...) Die Menschen müssen wo immer es geht ermutigt, aber wenn es nötig ist auch ermahnt werden. (...)
(...) Mit dem TSVG wollen wir das ändern: Denn das vollständige und dauerhafte Entfallen des Krankengeldes bei verspäteter Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit stellt insoweit für Versicherte, deren den Anspruch auf Krankengeld gewährleistende Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V vom lückenlosen Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, eine besondere Härte dar. Dies gilt insbesondere, wenn bei schwerwiegenden Erkrankungen der Versicherte zum Zeitpunkt der für den weiteren Krankengeldanspruch notwendigen Folge-Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankheitsbedingt nicht in der Lage war, die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt aufzusuchen. (...)
(...) Wie Sie richtig anmerken, wird mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Krankengeld-Anspruch bei verspäteter Ausstellung einer Folgearbeitsunfähigkeitsbescheinigung geändert. § 46 SGB V des noch nicht verabschiedeten Termin-und Servicegesetz (TSVG) sieht nunmehr vor: (...)
(...) ich würde Sie bitten, sich mit Ihrer fachspezifischen Frage an unsere gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar zu wenden: (...)
(...) Durch die Fülle an komplexen Themen ist es Abgeordneten nicht immer möglich, sich in allen Bereichen im Detail auszukennen. (...)