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(...) Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Damit nehmen wir Eltern jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen und beenden gleichzeitig eine jahrelange Ungleichbehandlung, indem wir die Regelung für die gesamte Sozialhilfe einheitlich gestalten. (...)


(...) Da bräuchte ich genauere Auskünfte.Als Fußgängerin ärgere ich mich auch öfters über manche Radfahrer, aber würde mich nie zu einer pauschalen Aussage hinreißen lassen. Wir müssen für alle Verkehrsteilnehmer*innen sichere Bewegungsräume schaffen. Und: es gilt überall der §1 der StVO, welchen alle mal wieder lesen sollten. (...)

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. August 2019.
