
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!
Seit dem 1. Januar 1983 bietet das Künstlersozialversicherungsgesetz selbstständigen Künstlerinnen und Künstler und Publizierenden sozialen Schutz in der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung.
Die aktuelle Krise, trifft aktuell die Schwächsten am härtesten. Deswegen brauchen wir vor einer langfristigen Entlastung ein unbürokratisches zügiges Entlastungspaket, das dort ansetzt, wo es am meisten gebraucht wird.
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Die Frage ist beantwortet.