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Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Im Koalitionsvertrag von CDU CSU und SPD ist vorgesehen, ab dem 1. Januar 2027 eine verpflichtende Nutzung elektronischer Registrierkassen einzuführen.
Die Deutsche Bahn AG ist ein eigenständiges Unternehmen. Aus diesem Grund müssten Sie sich mit Ihrer Frage an die DB AG wenden, die eventuell solche Daten in der von Ihnen nachgefragten Detailtiefe hat. Allerdings werden Busse und (Straßen-)Bahnen ja nicht nur von der Deutschen Bahn betrieben.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.