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Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Justizministerium arbeitet derzeit neue Eckpunkte für eine derartige Reform aus. Daher muss ich Sie für den Moment noch um Geduld bitten.
Ich habe als Bundesfamilienministerin die Reform des Unterhaltsrechts angestoßen. Bisher ist keine umfassende gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene hervorgegangen, jedoch wird der Reformbedarf weiterhin diskutiert.