Welche Schritte verfolgt das BMFSFJ, um den Kindesunterhalt bei Betreuungsanteilen nahe 50/50 (z. B.45/55) fair anzupassen, damit Eltern nicht trotz hoher Betreuung „vollen“ Barunterhalt zahlen?
Ich bin Vater von zwei Kindern und betreue ca. 45% (Alltag, Schule, Arzttermine, Vereine, Wohnraum). Dennoch zahle ich nahezu den vollen Barunterhalt nach DUS-Tabelle – obwohl die Mutter vollzeit arbeitet und gut verdient. In asym.Wechselmodellen (z. B. 45/55) entsteht so ein dauerhaftes finanzielles Ungleichgewicht, das Kooperation erschwert und faktisch Anreize setzt, die Asymmetrie beizubehalten.
Mich interessiert die Position und der aktuelle Arbeitsstand im BMFSFJ, um den Unterhalt bei hoher Betreuungsleistung beider Elternteile transparenter und gerechter zu gestalten?
Vorschlag (einfach, nachvollziehbar): Zahlbetrag = Tabellenunterhalt × (1 – Betreuungsanteil). Bei 45/55 ergäbe sich Vater 55%, Mutter 45%; die Differenz fließt als Ausgleich. Zeit und Geld werden gekoppelt, ohne das Kindeswohl zu gefährden.
Unterstützten Sie diese Logik als Leitlinie für Nicht-Sozialfälle (Ja/Nein)? Falls nein: welches konkrete Alternativmodell und welcher Zeitplan/Ansprechpartner sind vorgesehen?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema.
Ihr angesprochenes Problem kennen wir, da auch familienrechtliche Organisationen auf die von Ihnen angesprochenen Missstände aufmerksam machen.
In der vergangenen Wahlperiode wurde vom Justizministerium ein Entwurf für eine Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Dieser Entwurf sah Änderungen beim Kindesunterhalt vor in Fällen, in denen das Kind im asymmetrischen Wechselmodell betreut wird. In diesen Konstellationen sollten die Unterhaltslasten künftig laut Gesetzentwurf "fairer verteilt" werden. Der mitbetreuende Vater sollte im Vergleich zum gegenwärtigen Recht finanziell entlastet werden, wenn er sich erheblich in der Betreuung ihrer Kinder engagiert.
Mit dem Aus der Regierung ist diese Reform entsprechend nicht umgesetzt worden.
Der Reformbedarf im Familienrecht, besonders im Unterhaltsrecht, bleibt jedoch immens. Zur gleichen Einschätzung kommen ebenfalls diverse Familienrechtler:innen, welche insbesondere bei gerichtlichen Verfahren vor einem Berg an Unwägbarkeiten stehen.
Im Koalitionsvertrag der jetzigen Koalition wurde festgehalten, dass im Unterhaltsrecht Änderungen weder zulasten der Kinder noch der hauptlasttragenden Eltern umgesetzt werden dürfen. Gleichzeitig soll auch eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht erfolgen. Das Justizministerium arbeitet derzeit neue Eckpunkte für eine derartige Reform aus. Daher muss ich Sie für den Moment noch um Geduld bitten. Sobald Fortschritte in diesen Fragen erzielt werden, wird dies mit Sicherheit in der öffentlichen Berichterstattung thematisiert.
Ich bedanke mich für Ihre Zeit, da mir der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

