Antwort ausstehend von Joachim Herrmann CSU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.07.2026 von Inge Gräßle CDU
Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.
Antwort ausstehend von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Vivian Tauschwitz CDU
Antwort ausstehend von Andreas Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Dietmar Woidke SPD