Antwort 21.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Ob eine Teilnahme an der Demonstration im September möglich ist, kann ich derzeit noch nicht sagen.