Frage von Britta H. • 07.08.2024

Antwort von Armand Zorn SPD • 11.11.2024
Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
Beim Umgang mit invasiven Arten, wie Nutrias, gilt seit 2014 EU-VO 1143/2014.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden
Unser Tierschutzgesetz ist leider nicht mehr zeitgemäß. Ich will es erneuern und verbessern. Leider hat der Abgang der FDP das verhindert.
Langstreckentransporte sind in bestimmten Fällen notwendig, sie müssen aber so schonend wie möglich durchgeführt werden.
das neue Tierschutzgesetz ist aktuell in der parlamentarischen Beratung. Hierbei werden noch einige Anpassungen erwartet. Aus meiner Sicht sind einige Neuerungen im Tierschutzgesetz vielversprechend.