
Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung
Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung
Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.
Wir lehnen die Änderung von § 23 des AEG aufgrund ökologischer und sozial- und wohnungspolitischer Gründe ab.
Es darf nicht sein, dass Flächen die zwar nicht rechtlich, jedoch optisch zum Rosensteinpark gehören den Interessen Einzelner zugeführt werden
Die geplante Bebauung des Rosenstein-Areals ist ein vielversprechendes Projekt, das auch erheblich zur Entlastung des angespannten Stuttgarter Wohnungsmarktes beitragen kann.
Wir lehnen ein Tempolimit ab, da es wenig bringt und die Mobilität einschränkt. Stattdessen setzen wir auf Technik, gezielte Maßnahmen und Eigenverantwortung