Antwort 06.07.2026 von Felix Schreiner CDU
Wie ich über einen konkreten Gesetzentwurf abstimmen werde, kann ich erst entscheiden, wenn dieser vorliegt.
Wie ich über einen konkreten Gesetzentwurf abstimmen werde, kann ich erst entscheiden, wenn dieser vorliegt.
Ob die Voraussetzungen für einen entsprechenden Antrag tatsächlich vorliegen, ist sorgfältig zu prüfen. Ein Parteiverbot darf niemals zum Ersatz für die notwendige politische Auseinandersetzung werden.
Seit Jahren setze ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht ein.