Ja. Als Bundestagsabgeordneter erhält Jens Spahn weiterhin die reguläre Abgeordnetenentschädigung sowie die Kostenpauschale. Mit dem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender entfallen lediglich die zusätzlichen Bezüge, die an dieses Amt gebunden waren.
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Seit Beginn der Verhandlungen auf europäischer Ebene vor inzwischen mehr als drei Jahren begleiten wir die Vorschläge zur Chatkontrolle parlamentarisch und öffentlich kritisch.
Ich spreche mich gegen eine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation aus und nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht.
Die erhöhten Zuzahlungen dienen der Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. Sie wurden nicht beschlossen, um die bekannt gewordenen Verluste aus Finanzanlagen auszugleichen. Die bestehenden Belastungsgrenzen für Versicherte bleiben erhalten.
Vertrauen heißt nicht, an Politiker zu glauben, sondern daran, dass sich Verhältnisse ändern lassen. Hoffnung entsteht aus dem Handeln, nicht aus dem Grübeln.