Antwort 06.08.2026 von Ulrich Lange CSU
Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal sind davon ausgenommen.
Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal sind davon ausgenommen.

Die Strafverfolgung von z.B. sexuellen Übergriffen auf minderjährige Kinder ist auch für mich von überragender Bedeutung, aber ich sehe hier gezielte Maßnahmen im Vordergrund und nicht das anlasslose lesen von privater Korrespondenz.
In der von Ihnen angesprochenen Form bin ich gegen eine anlasslose Chatkontrolle.
Mir war und ist klar, dass dieses Gesetz kein "Wohlfühlgesetz" werden würde.