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Ulrich Lange
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Frage von Monika H. •

Chatkontrolle: Wie stimmt die Vertretung in Brüssel ab— Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung? Wird die Weisung veröffentlicht, und wenn nein: wieso nicht?

Ich bin gegen die Chatkontrolle

Sehr geehrter Herr Lange,
zur Chatkontrolle (CSA-Verordnung) laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen, die Abstimmung im Rat steht noch aus.

Dazu habe ich Fragen:

Setzen Sie sich für Deutschland ein? Ein D das einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Eine Enthaltungen im Rat gilt als Gegenstimme, deshalb hat die deutsche Position hier besonderes Gewicht.

Das Bundesinnenministerium, verwies zuletzt darauf, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Einigung gebe. Bleibt das so?

Zu DDR Zeiten gab es die Stasi... Kommt das jetzt für ganz Deutschland? (Ich habe eine Freundin aus der ehem. DDR)
Chat Kontrolle geht in die gleiche Richtung!

Über eine Antwort vor der nächsten Ratssitzung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika H. .aus Monheim BY

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Thema nicht um ein nationales Gesetzgebungsverfahren handelt, sondern um Entscheidungen auf EU-Ebene. Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich hier nicht eingebunden. Deshalb möchte ich inhaltlich nur so viel sagen:

Am 23. Juli 2026 haben die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten die befristete Regelung bestätigt, die vom EU-Parlament am 9. Juli verabschiedet wurde. Diese Regelung gilt bis zum 3. April 2028. Plattformen können nun freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal sind davon ausgenommen. 

Ziel solcher Maßnahmen muss sein, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange

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