Wie stehen Sie zum Abschuss von Grindi?
Sehr geehrter Herr Özdemir, ich hatte Sie mehrfach angeschrieben und warte bislang auf eine Rückmeldung, wie Sie und Ihre Partei zum genehmigten Urteil des o.g. Wolfes stehen. Ich verfolge die Debatte selbst durch meine Petition und weiteren Gremien. Meiner Meinung nach sind Wölfe geschützt und dieser verhält sich unauffällig, wenn man die Experten hört. Mit hoffnungsvollen Grüßen S.D.
Sehr geehrte Frau D.,
die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein sichtbarer Erfolg jahrzehntelanger Naturschutzarbeit. Sie zeigt, dass sich Lebensräume erholen können und dass Arten, die einst ausgerottet wurden, wieder einen Platz in unserer Kulturlandschaft finden. Die Freude über den Erfolg heißt aber nicht, die Augen vor den Problemen zu verschließen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt den Weg der Landesregierung, der zurecht auf Vorsicht setzt: Wenn es um gefährliche Situationen geht, dann muss man im Interesse der Sicherheit von Menschen handeln. Der Hornisgrindewolf hat sich wiederholt Menschen auf weniger als 30 Meter genähert. Der Wolf gehört selbstverständlich nach Baden-Württemberg, aber nicht in gefährliche Nähe zu Spaziergängern mit Hunden und Kindern. Das sieht auch der Managementplan Wolf des Landes so.
Naturschutz gelingt langfristig nur, wenn er gesellschaftlich getragen wird. Die Rückkehr des Wolfes kann dann eine Erfolgsgeschichte bleiben, wenn sie mit Augenmaß, Dialogbereitschaft und fairer Lastenverteilung gestaltet wird – im Interesse von Natur, Landwirtschaft und ländlichem Raum gleichermaßen.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir

