Wie stehen Sie zum Schutz des ungeborenen Lebens?
Sehr geehrte Frau S.,
die allermeisten Frauen entscheiden sich nicht leichtfertig für eine Abtreibung. Bei einer Abtreibung stehen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und der Schutz des Embryos bzw. Fötus in einem Spannungsverhältnis. Doch meiner Überzeugung nach kann darüber in den Grenzen des Gesetzes nur die betroffene Frau selbst entscheiden. Als Gesellschaft müssen wir alles tun, damit sich Frauen für ein Kind entscheiden können.
§ 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) stellt Abtreibungen grundsätzlich unter Strafe. Obwohl eine Abtreibung strafbar ist, bleibt sie unter bestimmten Bedingungen (Fristenregelung innerhalb von zwölf Wochen, Beratung) straffrei. Die Verankerung im StGB setzt Ärzte und Frauen jedoch grundsätzlich juristischen Risiken aus und erschwert die Beratung von Frauen, die eine Abtreibung erwägen. Beratungen sind jedoch unerlässlich, damit sich Frauen auch für ein Kind entscheiden können.
Eine Reform, die den Paragrafen entkriminalisieren oder abschaffen soll, wird derzeit intensiv diskutiert. Das BSW unterstützt eine solche Reform, um Frauen und Ärzte zu entkriminalisieren. Eine Beratungspflicht halte ich dabei weiterhin für zumutbar und sinnvoll.
Wir fordern daher auch umfassende Beratungsangebote für Frauen sowie eine Unterstützung für Alleinerziehende, die es Frauen nicht aufgrund von Existenzangst unmöglich macht, sich für ein Kind zu entscheiden.
Beste Grüße
Fabio De Masi
P.S. Mehr Informationen zu meiner Arbeit im EU-Parlament finden Sie in meinem Newsletter:
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