Sind Sie für Islamischen Religionsunterricht an Schulen und sollte dieser von Imamen durchgeführt werden?

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Position.
Der Religionsunterricht ist an öffentlichen Schulen in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt (Art. 7 Abs. 3 GG i. V. m. Art. 4 Abs. 1, 2 GG).
Das bedeutet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler ein Recht auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht haben, sofern er in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verfassung organisiert wird.
Mir ist wichtig, dass dieses Recht für alle Religionen gilt und nicht nur für die christlichen Konfessionen. Übrigens eröffnet das Grundgesetz ausdrücklich die Perspektive auf einen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht, was auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bestätigt hat.
Die Umsetzung in der Praxis ist allerdings sehr kompliziert. Für bekenntnisorientierten Unterricht braucht es anerkannte Religionsgemeinschaften, die mit dem Staat kooperieren. Bei den islamischen Verbänden ist das bislang oft schwierig, da es keine zentrale Organisation wie bei den Kirchen gibt und manche Verbände politische oder ausländische Einflüsse mitbringen, die nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind.
Deshalb halte ich es für richtig, dass einige Bundesländer, darunter Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und in einem Pilotprojekt auch Bayern, den islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache mit wissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräften schrittweise aufbauen. Auch weitere Bundesländer haben bereits unterschiedliche Herangehensweisen entwickelt, um islamischen Religionsunterricht erfolgreich im Schulalltag zu integrieren.
Die Religionslehrkräfte sollten pädagogisch geschult, an staatlichen Hochschulen ausgebildet und durch das jeweilige Kultusministerium zugelassen sein. Die Umsetzung des Unterrichts ist an enge Voraussetzungen geknüpft. So muss die Lehrkraft zum Beispiel selbstverständlich ein Lehramtsstudium absolviert haben und an der gewünschten Schule auch verfügbar sein. Außerdem muss es genügend Schülerinnen und Schüler geben, die den Religionsunterricht in Anspruch nehmen möchten. Ein genereller Anspruch auf islamischen Religionsunterricht besteht daher nicht, wenn die Voraussetzungen für die benötigten Strukturen nicht vorliegen.
Ein möglicher Religionsunterricht, der von staatlich nicht kontrollierten Imamen durchgeführt wird, sehe ich sehr kritisch. Der Religionsunterricht an Schulen muss verfassungskonform, integrationsfördernd und werteorientiert sein und das selbstverständlich mit einer klaren Trennung von Religion und politischen Einflussnahmen. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich das Ziel, islamischen Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht und im Einklang mit unserem Bildungssystem weiterzuentwickeln, so wie es beim evangelischen oder katholischen Unterricht ebenfalls der Fall ist.
Denn Musliminnen und Muslime gehören zu Deutschland und Kinder und Jugendliche sollten die Möglichkeit haben, ihren Glauben im Rahmen der Schule zu reflektieren und zu lernen - unter professionellen und verfassungsfesten Bedingungen. Daran arbeiten viele Bundesländer mit Unterstützung des Bundes mit. Das begrüße und unterstütze ich sehr.
Liebe Grüße
Daniela Rump