Die Diskussion innerhalb der EVP-Fraktion über mögliche Begriffsregelungen für pflanzliche Produkte verfolgt das Ziel, mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen und traditionelle Bezeichnungen klar einzuordnen.
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
Ich stimme Ihnen zu und bedauere es, dass wir uns im Europäischen Parlament mit solchen Anträgen befassen müssen.
Selbstverständlich halte ich es für äußerst wichtig, dass Lebensmittel ordentlich gekennzeichnet sind. Meiner Meinung nach sind die aktuellen Regelungen hier aber ausreichend und es bedarf keiner zusätzlichen Verbote.

