Joachim Streit
FREIE WÄHLER
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Frage von Karlheinz V. •

Hallo Herr Streit, wie stehen Sie zu der geplanten Altautoverordnung 2026 welche ein Verkaufsverbot von PKWs ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) vorsieht ?

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0451

und hier einfacher zu verstehen: https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/gebrauchtwagen-verkauf-in-der-eu-kein-verkauf-ohne-tuev-oder-gutachten/

Im letzten Jahr wurde versucht (zum Glück ist die Verordnung abgelehnt worden), dass PKWs welche älter als 10 Jahre sind, jährlich zu HU müssen - obwohl dies nachweislich nicht zu einer erhöhten Sicherheit im Straßenverkehr führen würde.

Dieses Jahr nun obige Verordnung, dass nur noch PKWs mit gültiger HU verkauft werden dürfen, auch von privaten Verkäufern.

Für mich drängt sich die Frage auf, ob hier nicht die Prüfstellen-Lobby nach Wegen sucht mehr Prüfungen und somit mehr Geschäft zu realisieren.

Des Weiteren muss man sich fragen, warum der private Verkauf von Wirtschaftsgütern hier geregelt werden muss. Was ist der Unterschied zu einer defekten Waschmaschine.

Ich werde diese Frage auch an andere EU Politiker richten und freue mich auf Ihre Antwort.

Danke.

Antwort ausstehend von Joachim Streit FREIE WÄHLER
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