Die Kommission hat das Problem inzwischen teilweise erkannt. Sie hat vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen und die nationalen Registrierungs- und Meldeverfahren stärker zu vereinheitlichen.
Für Deutschland stellt sich nämlich nicht nur die Frage, wie viel Steueraufkommen durch ein anderes System insgesamt entstehen könnte, sondern auch, wo dieses Steueraufkommen künftig anfällt. Das gilt insbesondere für Ostdeutschland und Sachsen.
Bereits im Winter 2025 habe ich mich hierzu gemeinsam mit weiteren Abgeordneten in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Umweltkommissarin Jessica Roswall gewandt.
Zudem lösen Finanzmärkte das Problem der Alterung in der Alterssicherung nicht.
