Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Timo Schisanowski
SPD
• 15.05.2024

Während für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ausschließlich die „Nominallohnentwicklung“ zählt, werden für die Rentenanpassung neben der „Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (VGR) zwei weitere Faktoren mit einbezogen; nämlich die Entwicklung des Beitragssatzes der Rentenversicherung und der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor

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