Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung

Der Bundestag hat den Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen, Linken und Grünen sowie eines AfD-Abgeordneten zur Beantragung des Parteifinanzierungsausschlusss der NPD angenommen. Der Großteil der AfD-Fraktion sowie eine Grünen-Abgeordnete enthielten sich.

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Dafür gestimmt
548
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
79
Nicht beteiligt
82
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Konkret wurde im Antrag festgelegt, dass die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Dieser Ausschluss soll beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden, nur dieses kann ihn beschließen. Diese Sanktion bezieht sich auch auf mögliche Ersatzparteien.
Grund für diesen Finanzierungsstopp war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.01.2017 im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens. Hierbei kam das BVerfG zum Schluss, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist, sie jedoch nicht groß genug sei, um die Demokratie zu gefährden. Die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass in Deutschland verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnten. Infolgedessen wurde im Juni 2017 das Grundgesetz so geändert, dass dieser Ausschluss in Zukunft möglich ist. Außer der staatlichen Finanzierung entfallen auch alle steuerlichen Begünstigungen und Zuwendungen für die Partei.

Der Bundestag hat den Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen, der Linken und Grünen sowie des AfD-Abgeordneten Waldemar Herdt angenommen. Die restliche AfD-Fraktion und die Grünen-Abgeordnete Monika Lazar enthielten sich.

Stephan Harbarth von der CDU-Fraktion begründete das Abstimmverhalten der CDU/CSU-Fraktion damit, dass man zurzeit zwar argumentieren könne, dass die NPD nicht wirkungsmächtig sei. Jedoch wäre das nur eine Momentaufnahme, daher müsse man vorausschauend handeln, damit die NPD auch in Zukunft nicht in ihrer Wirkungsmacht wachsen kann.
Für die AfD-Fraktion sprach Stephan Brandner vor dem Bundestag. Er merkte an, dass die grundsätzliche Intuition des Antrages verständlich sei, jedoch liefere er keine stichhaltigen Argumente, warum die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden soll. Daher bat er an, den Antrag im Rechtsausschuss, in dem er den Vorsitz inne hat, gründlich auszuformulieren.
Eva Högl (SPD) äußerte, dass die SPD-Fraktion weiterhin für ein Verbot der NPD sei. Darum müsste es das Mindeste sein, diese Partei von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Man dürfe nicht tatenlos bei rechter Hetze und Antisemitismus daneben stehen.
Dass über den Ausschluss nicht der Bundestag, sondern auch wieder das BVerfG entscheide, brachte Stefan Ruppert der FDP-Fraktion ein. Im Bundestag würde lediglich ein Antrag dazu gestellt werden. Daher könne den Parteien nicht vorgeworfen werden, dass sie selbst einen politischen Gegner ausschalten würden.
Von der Linksfraktion warnte Ulla Jelpke, dass die NPD schon oft totgesagt wurde und trotzdem noch bestehe. Die staatliche Finanzierung sollte auf jeden Fall unter diesem Gesichtspunkt gestrichen werden.
Renate Künast (Grüne) sprach sich ebenfalls für das Finanzierungsverbot aus. Wenn man schon die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen habe, sollte man diese auch nutzen. Sie hebt jedoch auch hervor, dass dieser Ausschluss ein reiner Symbolakt sei, da die NPD bei der letzten Bundestagswahl von 1,5% auf 0,4% gesunken war und daher wahrscheinlich von vornherein aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausscheiden werde.