Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Awet Tesfaiesus
Antwort von Awet Tesfaiesus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 26.02.2025

Formal sind die Bundesländer für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zuständig, weshalb der Entwurf des Reformstaatsvertrags auch durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Insofern wird der Staatsvertrag nicht in den Bundestag kommen, sondern in den 16 Landesparlamenten beraten und ggf. beschlossen werden.

Portrait von Emilia Fester
Antwort von Emilia Fester
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 03.01.2025

Wir sehen die Spaltung also nicht als unveränderliches Schicksal. Es braucht aber gezielte Maßnahmen, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Das bedeutet, dass wir den ländlichen Raum stärken, nachhaltige Wirtschaftsformen fördern und sicherstellen, dass Menschen in ganz Deutschland dieselben Chancen haben – sei es beim Zugang zu Bildung, bei der Mobilität oder auf dem Arbeitsmarkt.

E-Mail-Adresse