

Formal sind die Bundesländer für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zuständig, weshalb der Entwurf des Reformstaatsvertrags auch durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Insofern wird der Staatsvertrag nicht in den Bundestag kommen, sondern in den 16 Landesparlamenten beraten und ggf. beschlossen werden.

In Deutschland ist Medienpolitik Aufgabe der Länder, die in der Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen.

danke für Ihre Frage! Meine Nebeneinkünfte ergeben sich hieraus:

Wir sehen die Spaltung also nicht als unveränderliches Schicksal. Es braucht aber gezielte Maßnahmen, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Das bedeutet, dass wir den ländlichen Raum stärken, nachhaltige Wirtschaftsformen fördern und sicherstellen, dass Menschen in ganz Deutschland dieselben Chancen haben – sei es beim Zugang zu Bildung, bei der Mobilität oder auf dem Arbeitsmarkt.
