Die meisten Eltern wollen ihre Kinder auch nach der Trennung gemeinschaftlich betreuen. Das ist im Interesse des Kindes – zumindest in den allermeisten Fällen.
Menschenhandel und Zwangsprostitution sind nicht hinnehmbar, aber ein Sexkaufverbot ist nicht der richtige Weg, um den Betroffenen wirklich zu helfen.
Die Kosten für das Nestmodell tragen die Eltern. Einen Anspruch auf Finanzierung über Sozialleistungen wird es nicht geben.
in keinen.
Da sie zu diesem Anliegen kurz danach eine zweite Anfrage geschickt haben, in der sie Ihre Fragestellung auch noch konkretisiert haben, gebe ich Ihnen in meiner zweiten Antwort gerne eine inhaltliche Einschätzung.
da derzeit viele gleichlautende Fragen zu diesem Thema eingehen, verweise ich Sie gerne auf meine bereits hier nachzulesenden Antworten in dieser Sache
