
Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.

Die meisten Eltern wollen ihre Kinder auch nach der Trennung gemeinschaftlich betreuen. Das ist im Interesse des Kindes – zumindest in den allermeisten Fällen.

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind nicht hinnehmbar, aber ein Sexkaufverbot ist nicht der richtige Weg, um den Betroffenen wirklich zu helfen.

in keinen.

Da sie zu diesem Anliegen kurz danach eine zweite Anfrage geschickt haben, in der sie Ihre Fragestellung auch noch konkretisiert haben, gebe ich Ihnen in meiner zweiten Antwort gerne eine inhaltliche Einschätzung.

da derzeit viele gleichlautende Fragen zu diesem Thema eingehen, verweise ich Sie gerne auf meine bereits hier nachzulesenden Antworten in dieser Sache