Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Grundsätzlich werden trans Frauen im Verteidigungsfall nicht anders behandelt als alle anderen Frauen, es sei denn, zwischen der Änderung des Geschlechtseintrags und dem Verteidigungsfall besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang
Es darf niemals vergessen werden, dass Israels Vorgehen in Gaza eine Reaktion auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers ist. Daran, und dass auch die Hamas an humanitäres Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss, hat auch der IGH noch einmal erinnert.
Ab 14 Jahre können Minderjährige die Erklärung selbst abgeben. Deren Wirksamkeit bedarf allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten oder des Familiengericht
