
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.

Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.

Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.

Grundsätzlich werden trans Frauen im Verteidigungsfall nicht anders behandelt als alle anderen Frauen, es sei denn, zwischen der Änderung des Geschlechtseintrags und dem Verteidigungsfall besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang

Es darf niemals vergessen werden, dass Israels Vorgehen in Gaza eine Reaktion auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers ist. Daran, und dass auch die Hamas an humanitäres Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss, hat auch der IGH noch einmal erinnert.

Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist vorgesehen, dass diese die Erklärung selbst abgeben können, jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollte es vorkommen, dass die Sorgeberechtigten dieser Erklärung nicht zustimmen, sieht das Gesetz vor, dass Familiengerichte, orientiert am Wohl des Kindes, die Zustimmung der Eltern ersetzen können.