
Ich bin aus grundsätzlichen ethischen Erwägungen gegen eine solche gesetzliche Regelung, aber vor allem halte ich die Debatte für eine Phantomdebatte, die an den wirklichen Problemen vorbeigeht. Das will ich kurz erklären:

Ob es eine erneute parlamentarische Initiative für die Widerspruchslösung noch in dieser Legislaturperiode geben wird, kann ich aktuell nicht einschätzen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende aus dem Jahr 2020 sollte die Bereitschaft zur Organspende u.a. durch regelmäßigere Abfragen erhöht werden.

Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens nicht zutreffend, zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, dass die Bemühungen zur Erhöhung der Zahlen von Organspenden, die der Antrag 2020 formuliert hat, gescheitert seien.

Dem Gesundheitsausschuss liegt derzeit keine Initiative zur Einführung einer Widerspruchsregelung vor.
Jegliche Bildungseinrichtungen müssen ideologisierungsfrei agieren.