Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Schahina Gambir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Enthalten | |
Johannes Wagner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Julian Pahlke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Corinna Rüffer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Sabine Grützmacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 99 - Oberbergischer Kreis | Nicht beteiligt | |
Bruno Hönel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt | |
Maria Klein-Schmeink | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Sven Lehmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Nicht beteiligt | |
Andreas Audretsch | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Neukölln | Dafür gestimmt | |
Zoe Mayer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Katharina Beck | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Sara Nanni | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Sandra Detzer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Tessa Ganserer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Melis Sekmen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Kassem Taher Saleh | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Lisa Paus | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Michael Sacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Thomas Bareiß | CDU/CSU | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Dagegen gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Helge Braun | CDU/CSU | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.