
(...) Ihre Darstellung der Zahlen aus dem Bericht der Deutschen Stiftung Organspende und deren Interpretation kann ich nicht teilen. Der Report legt hier aus meiner Sicht andere Schlussfolgerungen nahe. (...)

(...) Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Zugleich ist rechtlich klargestellt, dass der Patientenwille, wie er etwa über eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Versorgungssplanung ausgedrückt ist, zu beachten ist, auch wenn dies die Ablehnung oder Beschränkung oder den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bedeutet. (...)

(...) Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber damals den Fokus zu sehr auf den Lebensschutz gegenüber der Selbstbestimmung gerichtet. Man hatte laut Gesetzesbegründung die Befürchtung, eine gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids würde Druck auf alte und kranke Menschen ausüben, niemandem „zur Last zu fallen“. Oft wurde auch vor einem sog. (...)

(...) Sie verweisen ganz richtig auf den Ursprung dieser Regelung in der rot-grünen Regierungszeit 2004. Hintergrund war damals auch, dass die Leistungsausgaben der Krankenversicherung sehr viel höher waren als die eigene Beitragseinzahlung der Rentner, sie deckten nur rund 43 Prozent ab, während es einige Jahre zuvor noch 72 Prozent waren. (...)

(...) SPD und CDU/CSU haben eine grundlegende Verbesserung beim Elternunterhalt für Kinder pflegebedürftiger Eltern im Koalitionsvertrag vereinbart. So soll künftig auf das Einkommen dieser Kinder erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden. Wir wollen sogar über den Koalitionsvertrag hinausgehen, indem die 100.000 Euro-Grenze in der gesamten Sozial- und Eingliederungshilfe gilt; in der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern volljähriger Kinder sogar vollständig entfallen. (...)

(...) Ich weiß nicht, ob der Ministerrat der DDR informiert wurde. Aber auch wenn keine Information stattfand, gibt es die Gültigkeit, weil anschließend die DDR ja nur dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist und damit alle Verträge und Notenaustausche mit übernommen hat. (...)