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Frage von Paul L. •

Frage an Matthias Bartke von Paul L. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Herr Bartke,

die Heranziehung von Kindern zur Leistung von Elternunterhalt stellt eine große physische und familiäre Belastung dar.

Es werden tiefe Einschnitte im Leben der betroffenen Kinder vorgenommen und die eigene Lebensplanung wird aufgrund des staatlichen Zwangs zur Leistung von Elternunterhalt komplett zerstört.
Man liest viel über ein geplantes Unterhaltsentlastungsgesetz nach dem Kinder künftig erst ab 100.000 € Jahresgehalt für Ihre Eltern finanziell eintreten sollen.

Der Petitionsausschuss hat für die Betroffenen bereits einen großen Schritt gemacht, indem eine Beschlussempfehlung an den Bundestag erging, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen.

Des Weiteren wurde aufgrund der Vorbereitungen eines Gesetzesentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Entschliessungsantrag aus Schleswig-Holstein für die Bundesratssitzung am 17.05.2019 zurückgezogen.

Man erkennt, dass die Politik die Nöte und Sorgen der Bürger erkannt hat und bereit ist eine Veränderung zu schaffen.

Es stimmt einen jedoch sehr nachdenklich, wenn im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes immer wieder auf die noch fehlende Finanzierung bzw. Gegenfinanzierung hingewiesen wird.

Hier sehe ich auch die Problematik dass die Umsetzung des Gesetzes der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten sehen Sie hinsichtlich der Finanzierung und für wie realistisch sehen Sie eine zeitnahe Umsetzung des Gesetzes an?

Ich würde mich freuen eine Antwort zu erhalten und bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
P. L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Elternunterhalt. SPD und CDU/CSU haben eine grundlegende Verbesserung beim Elternunterhalt für Kinder pflegebedürftiger Eltern im Koalitionsvertrag vereinbart. So soll künftig auf das Einkommen dieser Kinder erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden. Wir wollen sogar über den Koalitionsvertrag hinausgehen, indem die 100.000 Euro-Grenze in der gesamten Sozial- und Eingliederungshilfe gilt; in der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern volljähriger Kinder sogar vollständig entfallen. Um der besonderen Lebenslage der Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht angemessen Rechnung zu tragen, wird auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen im Bundesversorgungsgesetz vorgenommen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet an einer entsprechenden Umsetzung in einem eigenen Gesetz. Derzeit sind laut BMAS im Rahmen der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens die rechtliche Ausgestaltung und auch finanzielle Fragen zu klären. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Leistung der Hilfe zur Pflege als Teil der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch von den Ländern und den kommunalen Trägern der Sozialhilfe ausgeführt wird. Entsprechende Mehrkosten entstehen daher dort und müssen gegenfinanziert werden.

Konkrete Fragen zur Finanzierung können wir als Bundestagsabgeordnete immer erst beantworten und diskutieren, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Wir wollen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung schnellstmöglich umsetzen. Die bisherige Vorhabenplanung des BMAS sieht die Umsetzung dieses Vorhabens für das Jahr 2019 vor. Ich gehe davon aus, dass Bundesminister Hubertus Heil den Entwurf für das geplante Angehörigenentlastungsgesetz zeitnah vorlegen wird.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke