Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Frage von Rosemarie S. • 08.11.2016
Portrait von Oswin Veith
Antwort von Oswin Veith
CDU
• 14.11.2016

(...) Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, das Wohl der Tiere sicherzustellen. (...)

Portrait von Claudia Lücking-Michel
Antwort von Claudia Lücking-Michel
CDU
• 09.11.2016

(...) Diese besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden kann. Es ist unstrittig, dass der Zirkusbetrieb besondere Herausforderungen an die Haltung von Tieren darstellt, was eine gute Kontrolle durch die zuständigen Bundesländer noch wichtiger macht. (...)

Frage von Chelsea H. • 08.11.2016
Portrait von Kai Wegner
Antwort von Kai Wegner
CDU
• 15.12.2016

(...) Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz effektiv sicherzustellen. Die Bundesländer sind in der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft das von der CDU-geführten Bundesregierung im Jahre 2008 eingeführte Zirkusregister. (...)

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