
(...) Was die Berufspflichten des Anwaltes angeht, ergibt sich aus der von Ihnen beigelegten Entscheidung des OLG Hamm, dass die Anwesenheit eines Anwalts bei einer medizinischen oder psychologischen Begutachtung in Familiensachen grundsätzlich nicht erforderlich ist. Zunehmend wird sie aber von den Gerichten immerhin ermöglicht, wobei sich der Anwalt oder eine andere Begleitperson jedoch nicht in die Begutachtung einschalten darf. (...)

(...) Es erscheint durchaus nachvollziehbar, dass in bestimmten Situationen keine Begleitperson anwesend sein sollte. Gerade bei psychologischen Gutachten in Sorgerechtsfällen könnte eine solche Person, ob Anwalt oder Elternteil, durch ihre bloße Anwesenheit Einfluss auf die zu begutachtende Person, insbesondere Kinder, haben. (...)

(...) Jenseits dieser spezifischen Fragestellung sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch gesetzlichen Regelungsbedarf im Hinblick auf die Qualität von Sachverständigengutachten. Denn insbesondere im familiengerichtlichen Bereich entspricht die Qualität von Gutachten nicht flächendeckend den Anforderungen, die angesichts der Bedeutung der zu entscheidenden Sachverhalte an solche Gutachten zu stellen sind. (...)

(...) bei dieser am 26.3.15 im Plenum beratenen Frage ging es weniger darum, was man selbst inhaltlich für richtig hält, sondern wie europäische Verträge eingehalten werden müssen. Da finde ich die Argumentation von Barbara Lanzinger überzeugend, am besten nachzulesen im Plenarprotokoll Ziffer 9266. (...)


(...) In der Tat hat sich in den letzten Monaten eine lebhafte Debatte um das Thema Fracking entwickelt, nicht zuletzt weil viele Bürgerinnen und Bürger massive Bedenken haben und auch verunsichert sind. Umso wichtiger ist es, gemeinsam darüber zu diskutieren. (...)