
(...) Das gilt es zu akzeptieren. Die Bundesregierung hat den Beihilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point C eingehend faktisch und rechtlich analysiert. Der Beschlusstext enthält keine beihilferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung so offensichtlich rechtsfehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage erfolgversprechend wäre. (...)

(...) Gerne nehme ich zum Antrag der Linken in der Angelegenheit kurz Stellung. Vorab erlaube ich mir jedoch klarzustellen, dass es bei der Diskussion im Zusammenhang mit dem von Ihnen angesprochenen Antrag nicht um die Haltung zur Kernenergie, sondern um die Frage, ob aus beihilferechtlicher Sicht die Einreichung oder Unterstützung einer Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission Aussicht auf Erfolg hat. (...)


(...) Ich halte es für einen Unterschied, ob Aromastoffe geraucht werden oder in der Nahrung zu sich genommen werden. Und im Zweifel halte ich ein Verbot von Aromen in E-Zigaretten für sinnvoll, wenn hierdurch zusätzliche gesundheitliche Risiken bestehen können. (...)
