
(...) Bliebe es also bei der bisherigen Regelungslücke, würde sich diese Entwicklung fortsetzen, und assistierter Suizid würde über Zeit zu einer gesellschaftlichen Normalität. Damit stiege der zwischenmenschliche und soziale Druck auf Menschen gerade in einer schwachen Lage, von einer solchen Option auch Gebrauch zu machen. (...)

(...) Ärzte wollen das Leben erhalten, die Gesundheit schützen und möglichst wieder herstellen, Leiden lindern sowie Sterbenden Beistand leisten. Die Ärzte sollen daher nicht Hilfe zu einem gesteuerten Sterben leisten, sondern Menschen im Sterben begleiten. (...)

(...) Gegenwärtig ist der Suizid selbst und auch die Beihilfe dazu straflos – und zwar unabhängig davon, wer sie leistet, ob Arzt/Ärztin oder eine Person wie zum Beispiel ein Angehöriger. Bei der Beihilfe zum Suizid soll es zukünftig eine einzige Beschränkung geben: Verboten werden soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, also die Dienstleistung der Suizidbeihilfe, die z.B. Sterbehilfevereine oder Ärzte, die die Beihilfe zum Suizid als regelmäßigen Teil ihrer Tätigkeit und auf Wiederholung angelegt begreifen, leisten. Dieses Verbot soll in Zukunft vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen schützen. (...)

(...) Wichtig ist meines Erachtens, dass über das Verbot der gewerbVerboten Beihilfe zur Selbsttötung hinaus auch ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe eingeführt wird. (...) Der Vorschlag beinhaltet weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. (...)

(...) der Deutsche Bundestag hat sich inzwischen zwei Jahre mit den Fragen zur Wahrung der Menschenwürde am Lebensende, palliativmedizinischer Betreuung und zum assistierten Suizid befasst. Am 6. (...)

(...) Den Antrag Sensburg, Dörflinger, Hippe habe ich ernst genommen und weiß seine Intention sehr zu würdigen. (...)