
(...) Die Waffenruhe in Syrien steht leider nur noch auf dem Papier, wenn von Regierungstruppen und ihren Verbündeten gezielt Krankenhäuser, Rettungskräfte und Märkte unter Beschuss genommen werden, wie in Aleppo oder Ende Mai in Tartus und Dschabla geschehen. Die internationale Gemeinschaft ist aufgefordert, sich hierzu eindeutig zu äußern, und die Garantiemächte USA und Russland aufzurufen, den Waffenstillstand umzusetzen. Die Tatsache, dass Moskau sich aber an den Bombardements auf Seiten Assads beteiligt, führt diese Rolle ad absurdum. (...)

Sehr geehrter Herr Schäfer,

(...) Die völkerrechtliche Grundlage für diesen Einsatz ist gegeben. (...) Für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts ist es nicht erforderlich, dass stets eine ausdrückliche Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der UN-Charta vorliegt. (...) Sie ist zwar keine Resolution nach Kapitel VII der UN-Charta, stellt aber mit den Formulierungen des Kapitel VII fest, dass der IS eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit ist. (...)

Sehr geehrter Herr Schoemer,
das wird man abwarten müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB

(...) Es steht für mich außer Frage, dass der sog. IS eine direkte Bedrohung auch für Deutschland ist. Daher bin ich mir sicher, dass der Einsatz durch unser Grundgesetz gedeckt ist. (...)

(...) das Bundeswehrmandat dient der Aufklärung und Unterstützung Frankreichs, des Irak und einer internationalen Allianz, die aus mehr als 60 Partnern besteht. (...) Die Entsendung der deutschen Streitkräfte erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes – und damit in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr. (...)