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Frage von Gerhard R. •

Frage an Brigitte Zypries von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung

Möglicher Kindesentzug im Rechtsumfeld des § 31 SGB II - Sanktionen - Ihre Stellungnahme vom 05.04.2013
Sehr geehrte Frau MdB Zypries,
ich erlaube mir nochmals auf den Vorgang zurückzukommen und beziehe mich dazu auch ganz ausdrücklich auf die folgende Bundestagsdrucksache der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, Zitat:
"Neue Strategien für eine bessere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung SPD - BDS 17/11038"
Nochmals und ganz ausdrücklich daher meine Fragestellung:
Halten Sie (als ehem. Ministerin der Justiz) es für angebracht und angemessen, in diesem Rechtszusammenhang ein "automatisches Meldeverfahren" - wie ganz offenbar von der zitierten Quelle offenbart - durch die Behörden des Landkreises Zwickau vorgesehen (ob praktiziert bleibt zu hinterfragen) einzuführen, dass dann de Jure auch eine unmittelbare Vollzugspflicht der Behörden im Sinne der KInder- und Jugendhilfe (SGB VIII) voraussetzt?
Welcher gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne der Art 20 (3) GG wäre hier gegeben, mir ist (so spontan) keine erkennbar, da eine Sanktionierung in den Kindesbedarf ja per Gesetz ausgeschlossen ist (wohl zu Recht)!
Wird doch den darin Betroffenen - dem Grunde nach - eine Vernachlässigung der ihnen Schutzbefohlenen vorab und "von Amts wegen" unterstellt!
Ob und inwieweit ggf. in den Sanktionierungsmaßnahmen auch eine Fehlentscheidung der verfügenden Behörden zu Grunde liegt, ist im Vorfeld ja nicht zwingend erkennbar, auch einen vorläufiger Rechtsschutz bewilligt das SGB II ja hier generell nicht!
Insbesondere mit Bezug auf die vorgenannt zitierte Bundestagsdrucksache und Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion sehe ich Ihre Darstellung dazu als völlig unbefriedigend an und bleibe - hier insbesondere mit Bezug auf den fehlenden, vorläufigen Rechtsschutz im SGB II - ganz ausdrücklich bei meiner Auffassung, das solche Handlungskonzepte eher totalitären Systemen eigen sind!

CC: Bundestahsfraktion der SPD per eMail zur Kenntnis!

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