
Sehr geehrter Herr Keske,

(...) Die Oppositionsbewegung wird weiter massiv und gewaltsam unterdrückt, auch wenn die Aufmerksamkeit unserer Medien für die Lage im Land derzeit nur noch gering ist. Ich denke, wir sollten nicht aus dem Blick verlieren, dass in Iran -wie in vielen anderen Staaten der Erde- viele mutige Menschen für eine Demokratisierung ihres Landes aktiv sind und dabei ihre Gesundheit oder gar ihr Leben riskieren. (...)

Sehr geehrte Frau Schmied,

Hinweis: Diese Anfrage wurde via Email beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart

(...) Demnach ist zu schließen: Der Feiertagszuschlag ist nicht für durch Krankenhausärzte zwischen 8-20 Uhr erbrachte Leistungen (unabhängig davon ob die Leistung ambulant, stationär oder außerhalb des Krankenhauses erbracht wurde) berechnungsfähig. Krankenhausärzte dürfen den Zuschlag nur dann berechnen, wenn die Leistungen zwischen 20-8 Uhr (also nachts) und durch einen liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. (...)

(...) meinen Recherchen nach gibt es diese europäische Bestimmung nicht. Als Beamter würde Ihrer Alterssicherung ohnehin eine andere Rechtslage zu Grunde liegen. (...)