

(...) Deshalb - weil der Bundestag intensiv beteiligt war und umfassend beraten hat – halte ich den ESM-Vertrag nicht für eine Entmündigung oder für das Ende der Demokratie. Es bleibt bei diesem Vertrag der Grundsatz gewahrt, dass der Deutsche Bundestag als Vertretung des Souveräns die Entscheidungskompetenzen behält und nicht die Regierung. (...)
(...) 3.) Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. (...)


(...) Die im Grundsatz richtige Bereitschaft, einem Staat in Notlage solidarische Finanzhilfe zu leisten, erzeugt für den deutschen Steuerzahler das Risiko, Geld zu verlieren -- ein Kredit wird vielleicht nicht zurückgezahlt, die Besicherung eines Darlehens kann in Anspruch genommen werden. Kreditrisiken lassen sich nur dann vollständig vermeiden, wenn man keine Kredite vergibt -- also kein Euro für Griechenland, und am besten auch gleich ganz `raus aus dem Euro...! So einfach scheinen diejenigen Bürger, Populärwissenschaftler und Lobbyisten zu denken, die uns auffordern, den ESM einfach, d.h. (...)

Sehr geehrter Herr Dr. Schilling,