

(...) In meiner Antwort habe ich ausgeführt, dass man mit dem Verweis auf die Gesundheitsrisiken durch Tabak oder Alkohol nicht von den Risiken des Cannabiskonsums ablenken sollte. Ich kann mich nicht erinnern, in irgendeiner Weise Tabak als gesünder als Cannabis dargestellt zu haben. (...)


(...) Wie von vielen Kritikern angeführt, fällt auch mir eine Differenzierung bei der Überwachung und hier einer unterschiedlichen Behandlungen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Vergleich zu Ärzten und Rechtsanwälte, und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten in der Tat sehr schwer. (...)

(...) Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in das Datenschutzrecht, und eine große Verletzung in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, dar, welches das Bundesverfassungsgericht nun vor über 25 Jahren herausgearbeitet hat. (...)
