
(...) Ergänzend möchte ich auf Ihre Aussagen zu den Vorgaben der EU-Richtlinie und zu der möglichen Verwendung gespeicherter Daten durch Nachrichtendienste eingehen. Ich sehe keine in schwerem Maße über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehenden deutschen Regelungen, im Gegenteil: Unter anderem habe ich der Umsetzung der EU-Richtlinie auch deshalb zugestimmt, weil es der Bundesregierung gelungen ist, Regelungen mit Augenmaß zu Erreichen (z. (...)

(...) Ich habe am 9. November deshalb nicht an der Namentlichen Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung im Deutschen Bundestag teilgenommen, weil ich mich für 9 Tage mit einer deutschen Delegation im Auftrag des Deutschen Bundestages auf einer Dienstreise in China befand. Durch diese Dienstreise war ich von meiner Präsenzpflicht im Deutschen Bundestag entbunden und die Nichtteilnahme an der Abstimmung war beim Präsidenten des Deutschen Bundestages entschuldigt. (...)

(...) Für alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gilt darüber hinaus eine Reihe von Verfahrensregelungen. Sie verbessern den Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind: Richtervorbehalt bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, umfassende, gerichtlich kontrollierte Benachrichtigungspflichten, Einführung eines nachträglichen Rechtsschutzes bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und die Einführung von einheitlichen Kennzeichnungs-, Verwendungs- und Löschungsregelungen. (...)

(...) Die Attentate von Madrid waren für England, Schweden, Frankreich und Irland der Anlass, auf europäischer Ebene die Initiative zu ergreifen, um künftig in ganz Europa eine verbindliche Regelung zur Speicherung von Verbindungsdaten von Telefongesprächen und der Internet-Kommunikation zu schaffen. Bei den Verhandlungen auf EU-Ebene hat sich Deutschland erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Mindestspeicherdauer auf 6 Monate festgesetzt wurde und nicht auf die ursprünglich diskutierten 36 Monate. (...)

Sehr geehrter Herr Malak,

(...) Jede obligatorische Vorratsdatenspeicherung und ihre spätere Auswertung durch Sicherheitsbehörden ist ein Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. (...) Glauben Sie mir, Herr Staudt, ich hätte liebend gerne mit meinem Namen zu diesem Unsinn und Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung Nein gesagt - genauso wie zu dem Virus der mich hartnäckig lahmgelegt hat. (...)