Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Angelika Krüger-Leißner
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
SPD
• 10.01.2008

(...) Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um. Hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. (...)

Portrait von Andreas Storm
Antwort von Andreas Storm
CDU
• 14.11.2007

(...) Meiner Meinung nach ist die Vorratsdatenspeicherung eine weitaus wirksamere Möglichkeit als eine verdeckte Ermittlung, um die sich gegen die dem Terrorismus innewohnenden Gefahren zu behaupten. Zu beachten ist dabei auch, dass die Speicherungszeit der Daten auf ein halbes Jahr beschränkt ist und dass diese Daten ausschließlich bei dem Verdacht auf erhebliche Straftaten abgerufen werden dürfen. (...)

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